AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Global Internet Partners Ltd, 12 Xunantunich Street, Belmopan, Belize,nachfolgend GIP genannt, als Betreiber der Seite www.Tipp1000.com, und angeschlossene Partner- und Affilateseiten sowie deren automatische interaktive Telefonsysteme, führt Spieler zu Lotto-Tippgemeinschaften für die Euromillonen Lotterie zusammen und übermittelt anschließend die Tipps der Tippgemeinschaft an eine Lotteriegesellschaft, im speziellen an die Oestereichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H.

Diese Teilnahmebedingungen an Tippgemeinschaften regeln die insofern entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen GIP und den Mitspielern und die von GIP zu erbringenden Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Übermittlung von Spieltipps und Errichtung von Spielgemeinschaften. Für diese Rechtsverhältnisse sind die nachfolgenden Teilnahmebedingungen massgeblich, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung andere Regelungen enthalten sind. Kommt der Vertrag durch direkten Abschluss unter Verwendung eines Fernkommnikationsmittels (Telefon) oder einer Internetseite zwischen GIP und dem Spielteilnehmer zustande, so ist dieser bereits ohne weitere schriftliche Bestätigung rechtsgültig. Gemäss der Bestimmung § 5f des Oesterreichischen Konsumentenschutzgesetz steht dem Spielteilnehmer kein Rücktrittsrecht zu, da es sich um einen Vertrag der Wett- und Lotterie Dienstleistung handelt. GIP und deren angeschossene Webseiten und interaktiven Telefonsystemen, stehen in keiner Art und Weise in Verbindung, im Zusammenhang oder handeln im Auftrag der Oesterreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H.

2. Tätigkeit der GIP

Die Tätigkeit der GIP umfasst die Einrichtung von Lottotippgemeinschaften von jeweils 10 Spielern pro Gemeinschaft, die Auswahl der Lotto-Zahlenkombination für jede Tippgemeinschaft, die Abgabe der Lottoscheine bei den Lotto-Annahmestellen, die automatisierte Kontrolle der Lottoscheine auf mögliche Gewinne und die Gewinnbenachrichtigung an die Gewinner. Die Auswahl der Lotto-Zahlenkombinationen sowie die Zuordnung zu den Spielgemeinschaften liegen ausschliesslich in den Händen der GIP.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Eine Inanspruchnahme der Dienstleistung von GIP erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren sowie bei Teilnahme über eine angeschlossene Webseite, eine eigene E-Mail Adresse und die Bekanntgabe der Wohnadresse. Bei Teilnahme über ein automatisiertes, interaktives Telefonsystem wird die Angabe einer gültigen Telefonnummer des Teilnehmers verlangt. Die Tippgemeinschaft-Teilnehmer bevollmächtigen GIP ausdrücklich, die Spieleinsätze für die Tippgemeinschaften zu platzieren, die Spielscheine und Quittungen sowie die Gewinne treuhändisch zu verwahren und die Tippgemeinschaften gegenüber den staatlichen oder öffentlichen Lotterieveranstaltern, insbesondere der Oestereichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. zu vertreten. GIP ist berechtigt, sich selbst an dieser Tippgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft zu gewährleisten. GIP ist in diesem Fall denselben Regeln unterworfen wie die Teilnehmer. Die Teilnehmer gestatten den Abschluss von Insichgeschäften.

4. Spielteilnahme

Der Spielteilnehmer muss mindesens 18 Jahre alt sein. Die Teilnahme von unter 18 jährigen ist nicht gestattet.

Es liegt in der Verantwortung eines jeden einzelnen Spielteilnehmers sicherzustellen, dass er sich an die für ihn geltenden Gesetze von Bund, Ländern oder Kommunen hinsichtlich der Teilnahme an staatlichen Lotterien innerhalb der Europäischen Union hält.

Es ist jeder Person die Ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika und in deren Hoheits- und Verwaltungsgebieten hat, ausdrücklich verboten an dieser Tippgemeinschaft teilzunehmen. Die Teilnahme an Tippgemeinschaften wird nicht für Kunden akzeptiert, die in den Vereinigten Staaten von Amerika und deren Hoheits- und Verwaltungsgebieten wohnen. Sollte GIP erfahren, dass eine derartige Teilnahme oder Bearbeitung versehentlich stattgefunden hat, behält sich GIP das Recht vor, diese Spielteilnahmen umgehend für nichtig zu erklären.

Die Größe einer Tippgemeinschaft beträgt 10 Teilnehmer. Jeder Spielteilnehmer erwirbt anteilig 1/10 (10%) Miteigentum an einem jeweiligen Lottotip innerhalb einer Tippgemenschaft welche ihm durch GIP zugeteilt wurde. Der Teilnehmer unterwirft sich den jeweils geltenden österreichischen Spielbedingungen des Euromillionen Lottos. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass die Ziehung des Euromillionen Lottos in Paris/Frankreich unter Aufsicht der Oestereichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. durchgeführt wird.

Pro Spieleinheit und Spielrunde hat der Spielteilnehmer im Voraus, also jedenfalls bis vor Beginn der nächsten Euromillionen-Lottoziehung den Spielbeitrag zur Tippgemeinschaft zu entrichten Dazu muss der Spielteilnehmer das von GIP verwendete Telefonbilling (kostenpflichtiger Telefonanruf) nutzen um ein Passwort zu erhalten. Dieses Passwort dient als Zahlungsbeleg und kann dann zur Bezahlung auf der Lottotippgemeinschafts-Webseiten von GIP und aller anschlossenen Webseiten, eingegeben werden. Nach Eingabe eines diesbezüglichen Passwortes ist der Spielteilnehmer berechtigt zu einem einmaligen Tipp an der nächsten Euromillionen Ziehung innerhalb der ihm zugeteilten Tippgemeinschaft.

Bei Teilnehmern die ihren Lottogemeinschafts-Tipp über ein automatisiertes interaktives Telefonsystem beziehen erfolgt die Bezahlung über einen kostenpflichtigen Telefonanruf.

Die dem Teilnehmer zugeteilte Lottogemeinschaft und der jeweilige Tipp gilt für eine Ziehung in der nächstmöglichen Euromillionen Lottoziehung.

Die Ziehung der Euromillionen Lotterie erfolgt jeweils Freitagnacht MEZ. Die Teilnahme an der von GIP betriebenen Lottogemeinschaft kann jede Woche bis Freitag um 14.00 Uhr MEZ erfolgen, um an der entsprechenden Wochenziehung teilzunehmen. Teilnahmen nach Freitag, 14.00 Uhr MEZ nehmen automatisch an der Ziehung am folgenden Freitag teil.

Nur nach Annahme der gesetzten Spieltipps durch die Oesterreichische Lotteriegesellschaft m.b.H. erwirbt die Spielgemeinschaft den Anspruch auf einen etwaigen Gewinn.

5 . Gewinnaufteilung/Gewinnauszahlung

Der dem Spielteilnehmer übermittelte Tipp innerhalb seiner Tippgemeinschaft und die ihm damit verbundene zugeteilte interne Ticketnummer dient zur Gewinnkontrolle. Sämtliche Einzelgewinne werden unter den Spielteilnehmern einer Tippgemeinschaft anteilig aufgeteilt, das heisst pro Tipp erhält der Spielteilnehmer 10% der Gewinnsumme. GIP überwacht die Auszahlung der Gewinne und den Zahlungseingang. Sofern in den Gewinnrängen 12 bis und mit 7 der Euromillionen Lotterie anteilige Gewinnbeträge niedriger als 12 Euro sind, werden von GIP an die Spielteilnehmer der jeweiligen Tippgemeinschaft anstelle von Geldbeträgen weitere Lotto-Tipps ausgegeben. Damit entfallen Bankspesen, welche teilweise höher sind als der gewonnene Betrag .In diesem Fall wird von GIP dem Mitspieler als Entschädigung für Gewinnrang 12, ein kostenloser 1/10 Tippanteil für die nächste Spielrunde in einer Spielgemeinschaft zugewiesen. Für Gewinnrang 11 werden nach diesem Prinzip 2 kostenlose 1/10 Tippanteile zugewiesen, für Gewinnrang 10 werden 3 kostenlose 1/10 Tippanteile zugewiesen, Für Gewinnrang 9 werden 4 kostenlose 1/10 Tippanteile zugewiesen, für Gewinnrang 8 werden 5 kostenlose 1/10 Tippanteile zugewiesen und für Gewinnrang 7 werden 6 kostenlose 1/10 Tippanteile zugewiesen. Die zugewiesenen kostenlosen Tipps gelten immer nur für eine Ziehung.

Werden die kostenlosen Tipps über eine angeschlossene online Plattform gewonnen, so erhält der Mitspieler diese kostenlosen Tipps per Email als Gutscheine die einer Passwort und Pinnummer entsprechen. Diese Pinnummern können innerhalb von 3 Monaten auf der Webseite eingelöst werden um damit kostenlose Tipps innerhalb einer zugeteilten Lottogemeinschaft, für die nächste Ziehung zu erhalten. Sollten die Gutscheine nicht innerhalb von 3 Monaten eingelöst werden, so verfallen die Gutscheine. Werden die kostenlosen Tipps über ein angeschlossenes interaktives Telefonsystem gewonnen, so machen diese Tipps automatisch an der nächsten Euromillionen Lottoziehung mit. Die Gewinnbenachrichtigungen für oben genannte Gewinnränge werden dem Spielteilnehmer automatisch auf elektronischem Wege zugestellt.

Die Auszahlung der Bargeldgewinne ab Gewinn-Rang 6 erfolgt unmittelbar durch GIP, nachdem GIP das Geld von der Lotterie erhalten hat. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder Übersendung eines Schecks an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse. Bei einer Teilnahme mittels eines automatisierten, interaktiven Telefonsystems, werden die Gewinner telefonisch oder per SMS benachrichtigt und um die Geldüberweisungsinformationen gebeten. Nicht zustellbare Bargeld-Gewinnansprüche werden 3 Monate von GIP treuhändisch verwahrt. Nach Ablauf der 3 Monate erlischt der Anspruch des Spielteilnehmers auf den Gewinn. Bei Bargeldgewinnen über 1000 Euro hat GIP das Recht vor Auszahlung des Gewinnes, eine Identifizierung des Gewinners anhand eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen. Der Teilnehmer kann jederzeit die aktuellen Ziehungszahlen auf den angeschlossenen Webseiten oder den automatisierten, interaktiven Telefonsystemen abfragen und seinen Tippgemeinschaft-Teilnahmeschein anhand einer Lottogemeinschaft Kontrollnummer auf allfällige Gewinne prüfen.

GIP hat das Recht eine Altersbestätigung zu verlangen um sicher zu sein, dass der Teilnehmer und Gewinner über 18 Jahre alt ist. Gewinne an unter 18 jährige werden nicht ausbezahlt.

6. Garantieerklärung, Haftung

GIP steht gegenüber jedem Mitspieler der Tippgemeinschaften für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Treuhandschaft und Abrechnung der Gewinne.

GIP als Veranstalter der Tippgemeinschaft stellt die technische und administrative Abwicklung in der Form und mit den Funktionen bereit, welche derzeit verfügbar sind. Ein entsprechender Anspruch auf diese Bereitstellung inkl. der Funktionen besteht nicht. Es kann Hinsichtlich der Verfügbarkeit keine Garantie abgegeben und keinerlei Gewährleistung übernommen werden. Ersatzansprüche aufgrund unvorhersehbarer Systemausfälle oder eingeschränkter Funktionalität sind ausgeschlossen.

GIP und alle seine Vertragspartner, welche diese Tippgemeinschaft anbieten oder bewerben oder sonst in irgendeiner weise daran beteiligt sind, haften grundsätzlich nicht für technische Ausfälle, Störungen technischer Art oder die Verfügbarkeit des Angebots. Dies gilt insbesondere für technische Ausfälle, Verzögerungen oder sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Uebermittlung und/oder Verarbeitung von Daten. Die Lottogemeinschaft-Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass es bei allen angebotenen Teilnahmemöglichkeiten zu Übermittlungsverzögerungen und/oder - Ausfällen kommen kann, die von den Veranstaltern nicht beeinflusst werden können. Dies umfasst auch den Fall, dass die Lottotipps oder Informationen nicht rechtzeitig auf dem Systems des technischen Anbieters oder bei der Lottoannahmestelle eintreffen. Sollten Lottotipps egal auch welchen Gründen, von GIP für eine Ziehung der Euromillionen Lotterie verspätet abgegeben werden sodass diese Tipps nicht mehr an der nächstmöglichen Ziehung teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung von Gewinnen, die aus dieser verpassten Ziehung entstehen könnten. Alle zu spät eingereichten Tipps nehmen dann an der nächsten Ziehung teil. Nur Tipps die firstgerecht zur jeweiligen Ziehung von GIP abgegeben wurden, sind für die jeweilige Ziehung gewinnberechtigt. GIP haftet nicht für aus dem schadensstiftenden Ereignis entstehende mittelbare bzw. Folgeschäden.

Steuerbarkeit von Lottogewinnen: Der Spielteilnehmer ist verantwortlich und verpflichtet Gewinne aus Lottogewinnen zu versteuern. Eine Haftung von GIP hinsichtlich der möglichen Steuerbarkeit der Gewinne aus einer Tippgemeinschaft ist ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich vor, den Leistungsumfang bzw. die Erreichbarkeit des Systems zu ändern. Dies kann insbesondere bei technischen Anforderungen oder geänderten gesetzlich Rahmenbedingungen der Fall sein. Jeder Teilnehmer bestätigt durch seine Teilnahme, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.

7. Datenverarbeitung

Spielteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass ihre Daten über EDV gespeichert werden und von GIP verarbeitet werden. Bei Teilnahme an der Lottogemeinschaft, erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Sie von GIP, angeschlossenen Unternehmen und Partnern und Dritten für Informationen und Werbezwecke mittels Telefon, SMS, Email, Korrespondenz oder anderen Medien kontaktiert werden dürfen und Daten auch an Dritte weitergegeben werden dürfen.

8. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen zu diesen Teilnahmebedingungen bleiben ausdrücklich und ausschließlich GIP vorbehalten .Der Spielteilnehmer anerkennt die AGB in der jeweils geltenden Form. GIP ist berechtigt jederzeit die AGB zu ändern ohne die Spielteilnehmer darüber zu informieren. Änderungen werden auf dieser Internet-Seite veröffentlicht. Der Teilnehmer hat sich hierüber zu informieren. Ansprüche aus Haftung gegen GIP oder ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Des Weiteren beschränkt sich die Haftung auf den Einsatz des jeweiligen Lottotippanteils. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der GIP vereinbart.

9. Schlussbestimmungen

Soweit in den vorstehenden Bestimmungen nichts gegenteiliges festgelegt wird, gelten für die Regeln des Euromillionen Lottos im übrigen die Spielbedingungen für Euromillionen Lotto der Oesterreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H., in der letztgültigen Fassung, welche nach Bewilligung durch den Bundesminister für Finanzen im Amtsblatt der Wiener Zeitung verlautbart werden und an dem dieser Verlautbarung folgenden Tag in Kraft treten.

Gerichtstand ist der Sitz von GIP.

Copyright 2009-2010 GIP

JETZT EINFACH MITSPIELEN!

Kurz anrufen und Passwort hören


Passwort oben rechts auf der Seite eingeben und auf den orangen Knopf

"Mitspielen - MitTIPPEN" klicken.


Danach im Lotto-Annahmebereich einfach einen Tipp innerhalb der Lottospielgemeinschaft wählen und sofort mitspielen. Teilnahmeschein kann sogar ausgedruckt werden.


Jeden Tipp erhalten Sie zusätzlich per Email bestätigt.


Teilnahme nur ab 18 Jahren! Für jedes Passwort erhalten Sie einen 1/10 Anteil an dem Ihnen bestätigten Tipp. Ihr Gewinnanteil kann innerhalb der Lottospielgemeinschaft bis zu
18 Millionen Euro und mehr betragen.


Bei anteiligen Gewinnen bis zu € 10 erhalten Sie anstelle von Bargeld bis zu 6 Gratis Tipps.


Die Gewinn-Auszahlungen erfolgen diskret per Überweisung. Gewinne werden steuerfrei ausbezahlt. Alle Gewinner werden automatisch per Email benachrichtigt.


FAKTEN

EuroMillions gilt in einigen Ländern noch als Geheimtipp. Es gibt dieses Lotto seit Februar 2004 und wird gemeinsam von 10 europäischen Staaten durchgeführt. Die Ziehung findet LIVE jede Freitagnacht um 21.30 Uhr in Paris statt. Sie wird im französischen TV (TF1) und z.B. im Oesterreichischen Fernsehen ORF2 gesendet.


Der höchste Jackpot wurde bis jetzt im Jahre 2006 geknackt und betrug 183 Millionen Euro. Millionen-Jackpots sind jede Woche garantiert !